Nutzungsbedingungen

Fassung vom 31. August 2026 (2026-08-31). Maßgeblich ist die bei der Installation akzeptierte Fassung. Sie können diese Seite drucken oder speichern.

Unverbindliche Übersetzung. Bei Abweichungen ist die französische Fassung maßgebend, vorbehaltlich des anwendbaren zwingenden Rechts.

Aktueller Stand: kostenlose Testphase (Beta)

Zum Zeitpunkt dieser Fassung befindet sich Égide in einer Testphase (Beta) und sein Kern ist kostenlos: Die Software Égide, ihre vom Assistenten geführte Selbstbedienungs-Installation und die in Art. 5 als kostenlos bezeichneten Schutzfunktionen werden ohne jede Zahlung bereitgestellt. Die einzige entgeltliche Leistung ist das in Art. 5 beschriebene Aufladen des Premium-Guthabens: Es ist freiwillig und wird derzeit in Monero bezahlt, auf dem Aufladeportal.

Der Tester erkennt ausdrücklich an, dass Égide eine Software in aktiver, nicht abgeschlossener Entwicklung ist, die Fehler enthalten kann. Sie kann insbesondere nicht wie vorgesehen funktionieren, das Gerät blockieren, eine unbeabsichtigte Datenlöschung auslösen oder sonstige Fehlfunktionen zeigen. Sie wird „wie besehen“ („as is“) bereitgestellt, ohne jede ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung, insbesondere ohne Gewähr für Funktion, Verfügbarkeit, Fehlerfreiheit oder Eignung für einen bestimmten Zweck. Der Tester installiert und nutzt sie auf eigenes Risiko, auf einem Gerät, über das er die volle Verfügungsgewalt hat (Art. 3 und 9 unten).

Verzicht. Soweit gesetzlich zulässig, verzichtet der Tester auf jede Forderung, Klage oder Verfolgung gegen den Betreiber wegen eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens aus der Installation oder Nutzung von Égide während dieser Testphase, einschließlich Datenverlust, Blockade des Geräts oder unbeabsichtigter Löschung. Dieser Verzicht gilt niemals für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Betreibers und auch nicht für Verletzungen von Leben oder körperlicher Integrität: Soweit das anwendbare Recht den Ausschluss dieser Haftung verbietet, bleibt sie vollumfänglich vorbehalten, ebenso wie die zwingenden Rechte der Verbraucher, auf die nicht im Voraus verzichtet werden kann. Dieser Verzicht erstreckt sich auch nicht auf die zwingenden Rechte aus dem entgeltlichen Aufladen des Premium-Guthabens (Art. 5 und 10).

Die Installation der Software, der im Assistenten ein eigenes Zustimmungs-Kästchen vorausgeht, gilt als Zustimmung zu diesen Bedingungen und zur Datenschutzerklärung, die hier vor jeder Installation veröffentlicht sind. Bei Widersprüchen geht dieser Artikel während der Testphase den übrigen Bestimmungen dieser Seite vor.

Art. 1, Geltungsbereich und Zustimmung

Diese Bedingungen regeln die kostenlose Bereitstellung und die Nutzung der Software Égide, herausgegeben von Endlesslock LLC, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (LLC) nach dem Recht von New Mexico („der Betreiber“). Die Nutzerin oder der Nutzer kann sie jederzeit lesen, drucken und speichern; die Zustimmung erfolgt zusammen mit der Zusicherung rechtmäßiger, legitimer und ethischer Nutzung (Art. 9), indem vor der Installation das eigene Kästchen des Installationsassistenten angekreuzt wird; die akzeptierte Fassung wird ohne Identitätsbezug aufbewahrt.

Diese Bedingungen erfassen auch das Aufladen des Premium-Guthabens (Art. 5): Jener Vertrag kommt mit dem Betreiber zustande, wenn die Nutzerin oder der Nutzer eine Aufladung auf dem Aufladeportal bezahlt; das Portal ist nur der technische Kanal dieser Zahlung. Zeigt das Portal Angaben zu einer einzelnen Aufladung an (Stufe, Betrag, Zahlungsadresse), ergänzen sie diese Bedingungen, ohne ihnen zu widersprechen. Bei Abweichungen zwischen den Übersetzungen ist die französische Fassung maßgebend, vorbehaltlich der für die Nutzerin oder den Nutzer zwingenden Regeln.

Art. 2, Identität des Betreibers

Endlesslock LLC, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (LLC) nach dem Recht von New Mexico
1209 Mountain Road Pl NE, Ste R
Albuquerque, NM 87110
Vereinigte Staaten
Unternehmensnummer (New Mexico): 0008124326
E-Mail: contact@endlesslock.com

Dieselben Angaben finden sich im Impressum.

Art. 3, Produkt, Gerät und Voraussetzungen

Bereitgestellt wird ausschließlich:

  • das Recht, die Software Égide auf einem (1) Gerät zu nutzen;
  • der Zugang zum Installationsassistenten in Selbstbedienung, der die Software installiert und dieses Gerät registriert.

Der Betreiber verkauft, liefert und versendet kein Telefon. Die Nutzerin oder der Nutzer beschafft in eigener Verantwortung ein kompatibles Google Pixel, dessen Eigentümer sie oder er ist oder das sie oder er verwalten darf. Ebenso werden der Computer, der kompatible Browser und das nötige USB-Kabel selbst gestellt.

Die Installation ersetzt das vorhandene System durch GrapheneOS, eine Software Dritter, und bedingt vorab eine vollständige und unwiderrufliche Löschung des Pixel. Anschließend installiert der Assistent Égide und richtet es als Geräteverwaltungs-App ein. Danach wählt die Nutzerin oder der Nutzer die aktiven Schutzfunktionen. Je nach Konfiguration kann eine Auslösung ein sensibles Profil oder das gesamte Gerät löschen. Das Produkt bietet keine Ortungsfunktion und kann gelöschte Daten nicht wiederherstellen.

Art. 4, Kostenlose Bereitstellung und Selbstbedienungs-Installation

  1. Die Installation erfolgt in Selbstbedienung: Die Nutzerin oder der Nutzer öffnet den Installationsassistenten, verbindet das Gerät damit und wird geführt. Der Betreiber verlangt weder Namen noch Ausweis noch Nachweis und legt kein Konto an.
  2. Der Zugang zum Assistenten, die Installation und die in Art. 5 als kostenlos bezeichneten Schutzfunktionen werden kostenlos bereitgestellt. Dafür ist kein Preis, kein Abonnement und keine Gegenleistung geschuldet.
  3. Der Assistent prüft selbst, ob das Gerät bereits installiert wurde, und verweigert gegebenenfalls eine erneute Installation: Es gilt eine Installation pro Gerät (Art. 8).
  4. Eine Neuinstallation nach einer Löschung, einer Selbstzerstörung oder einem Zurücksetzen bleibt kostenlos, über denselben Assistenten und unter denselben Bedingungen (Art. 8).
  5. Die Bereitstellung des Assistenten ist eine Leistung, die der Betreiber freiwillig erbringt, zu der er nicht verpflichtet ist und die er aussetzen, aufschieben oder einschränken kann, insbesondere bei ernsthaften objektiven Anhaltspunkten für eine nach Art. 9 verbotene Nutzung. Es werden weder Verfügbarkeit noch Antwortzeit zugesichert.

Art. 5, Premium-Optionen, Zeitguthaben und Aufladen

Die Schutzfunktionen, die vom Gerät selbst ausgelöst werden, sind kostenlos und ohne Ablaufdatum: Löschung nach wiederholt falschen Codeeingaben, Löschung nach längerer Sperrung, Manipulationsschutz, Wahl des Löschmodus, optionale Tarnung und Sicherheitsupdates. Sie hängen von keiner Zahlung ab und werden nicht unterbrochen.

Premium-Optionen hängen dagegen von einem Zeitguthaben ab: die Fernlöschung (per SMS von einem Telefon oder über Tor von einem Computer aus), die Löschung, wenn das Telefon vom Netz getrennt ist. Jedes Gerät erhält beim Provisioning 30 Tage volles Premium.

Danach wird das Guthaben in vorausbezahlten Tagesstufen aufgeladen, die am Gerät hängen (Art. 8 und 13) und sich nicht verlängern: Nichts wird je von selbst abgebucht und kein Abonnement wird abgeschlossen. Die Aufladung kommt mit dem Betreiber zustande (Art. 1) und wird auf dem Aufladeportal bezahlt, erreichbar über Tor und über das Web.

Preise. Die Stufen und ihre Einführungspreise sind in US-Dollar (USD) festgelegt:

  • eine Woche, das heißt 7 gutgeschriebene Tage: 3 USD;
  • ein Monat, das heißt 28 gutgeschriebene Tage: 10 USD;
  • sechs Monate, das heißt 182 gutgeschriebene Tage: 35 USD;
  • ein Jahr, das heißt 364 gutgeschriebene Tage: 50 USD.

Die Dauern sind genaue Tageszahlen, die dem Guthaben des bezeichneten Geräts hinzugefügt werden: Der „Monat“ zählt 28 Tage und das „Jahr“ 364 Tage. Maßgebend ist der im Moment der Aufladung angezeigte Preis. Der Betreiber behält sich vor, die Preise anzupassen; eine Anpassung tritt am 1. Januar eines Jahres in Kraft, nie unter dem Jahr; sie gilt nur für Aufladungen nach ihrem Inkrafttreten. Bereits gutgeschriebene Tage bleiben zum bezahlten Preis erworben und werden nie neu berechnet.

Zahlung. Die Aufladung wird derzeit ausschließlich in Monero (XMR) bezahlt; die Zahlung per Karte ist vorübergehend nicht verfügbar und wird später angeboten. Die Zahlung in Monero ist direkt und ohne Verwahrer: Jede Aufladung erhält eine eigene, nur ihr zugeordnete Monero-Zahlungsadresse und die Mittel gehen ohne Zahlungsvermittler an den Betreiber. Der genaue Monero-Betrag wird vor jedem Versand angezeigt; wie er bestimmt wird, ist nachstehend beschrieben. Monero-Transaktionen sind auf dem Netzwerk naturgemäß unumkehrbar.

Eingefrorener Kurs und Betrag. Der Betreiber erhebt regelmäßig den Monero-Kurs in US-Dollar und bewahrt den zuletzt erhobenen Wert auf. Jede Aufladung friert bei ihrer Erstellung den dann geltenden Kurs ein: Der USD-Preis der Stufe wird zu diesem Kurs umgerechnet und der daraus folgende Monero-Betrag ändert sich nicht mehr, auch wenn sich der Kurs danach bewegt. Ist die Kursquelle vorübergehend nicht erreichbar, wird der zuletzt erhobene Kurs oder, ersatzweise, ein vom Betreiber festgelegter Ersatzkurs angewendet; eine Aufladung wird aus diesem Grund nie verweigert. Der angewendete Kurs kann daher vom Marktkurs im Moment der Zahlung abweichen; maßgebend ist allein der auf der Aufladung angezeigte Monero-Betrag, unter Ausschluss jeder anderen Kursreferenz.

Gültigkeit einer Aufladung. Eine Aufladung in Monero ist zehn Stunden gültig. Ist innerhalb dieser Frist nichts auf ihrer Zahlungsadresse eingegangen, schlägt die Aufladung fehl: Die Anwendung zeigt dies an und lädt dazu ein, eine neue Aufladung zum dann geltenden Kurs zu erstellen. Innerhalb der Frist eingegangene Mittel halten die Aufladung dagegen offen: Die vollständige Zahlung des angezeigten Betrags wird gutgeschrieben, sobald das Netzwerk sie bestätigt, durch einen serverseitigen Abgleich, auch nach Ablauf der zehn Stunden. Eine Zahlung, die dennoch auf der Adresse einer bereits fehlgeschlagenen Aufladung eingeht, ist nicht verloren: Sie wird mit dem Support geklärt, nach den Erstattungsregeln dieses Artikels. Eine Zahlung unter dem angezeigten Betrag wird nie gutgeschrieben; die Aufladung bleibt offen, bis der Betrag vervollständigt ist. Eine Zahlung darüber schreibt keine zusätzlichen Tage gut.

Die beiden Wege haben nicht dieselben Folgen. Die Zahlung in Monero bringt keinen Vermittler ins Spiel. Die Zahlung per Karte, sobald sie verfügbar ist, hebt die Anonymität auf: Die Bank der Nutzerin oder des Nutzers und der Zahlungsdienstleister sehen den Vorgang; dessen gesetzliche Pflichten können ihn dazu bringen, Identitätsdaten zu speichern und herauszugeben. Die Wahl des Wegs erfolgt in Kenntnis dieses Unterschieds.

Erfüllung, Widerruf und Erstattung. Die Aufladung ist ein digitaler Inhalt, der sofort erfüllt wird: Sobald die Zahlung bestätigt ist, werden die Tage dem bezeichneten Gerät gutgeschrieben, das über die technische Kennung von Art. 13 erkannt wird. Die Nutzerin oder der Nutzer prüft vor der Zahlung, dass das gutzuschreibende Gerät das richtige ist. Das anwendbare Recht kennt nicht zwingend ein allgemeines Widerrufsrecht für Online-Käufe; wo ein zwingendes Widerrufsrecht für digitale Inhalte besteht, wird die Aufladung nur mit der ausdrücklichen Zustimmung der Nutzerin oder des Nutzers zur sofortigen Erfüllung ausgeführt, verbunden mit dem Verlust dieses Rechts, sobald die Erfüllung vollzogen ist. Sobald die Tage dem Gerät gutgeschrieben sind, ist die Aufladung erfüllt und wird nicht erstattet, vorbehaltlich der zwingenden Rechte und von Art. 10. Kann eine bezahlte Aufladung nicht ausgeführt werden, wird sie über den zur Zahlung verwendeten Weg erstattet; bei einer Zahlung in Monero, die keine Rücksendeadresse offenlegt, setzt die Erstattung voraus, dass die Nutzerin oder der Nutzer dem Support eine Monero-Adresse mitteilt.

Art. 6, Ende des Premium-Guthabens

Ist das Zeitguthaben aufgebraucht, hören nur die in Art. 5 aufgezählten Premium-Optionen auf, aktiv zu sein. Die kostenlosen Schutzfunktionen laufen ohne Unterbrechung weiter: Das Gerät steht zu keinem Zeitpunkt wehrlos da, weil ein Guthaben abgelaufen ist.

Der Ablauf ergibt sich aus einer Antwort des Servers und nie aus der Uhr des Geräts. Ist das Gerät offline oder sind die Server des Betreibers nicht erreichbar, behält es seinen letzten bekannten Zustand und bleibt geschützt. Die Anwendung kündigt das Ende des Guthabens in ihren eigenen Ansichten an, 14, 7, 3 und dann 1 Tag im Voraus.

Eine Folge, die nicht übersehen werden darf: Solange ein Gerät kein Premium-Guthaben hat, verliert die Nutzerin oder der Nutzer die Möglichkeit, die Löschung aus der Ferne zu befehlen. Ein in dieser Zeit verlorenes oder beschlagnahmtes Telefon löscht sich zwar am Ende noch, wenn die kostenlosen Wächter auslösen, doch diese Löschung lässt sich nicht mehr selbst herbeiführen.

Art. 7, Nutzungsrecht und geistiges Eigentum

Der Betreiber räumt ein persönliches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und kostenloses Recht ein, die Software Égide auf dem registrierten Gerät für die Dauer dieser Installation zu nutzen. Es werden keine Rechte des geistigen Eigentums übertragen.

Untersagt sind die Umgehung der technischen Maßnahmen der Software und jeder Versuch, die Kontrolle „eine Installation pro Gerät“ (Art. 8) zu umgehen. Reverse Engineering bleibt im zwingenden gesetzlichen Rahmen zulässig. Komponenten Dritter, insbesondere GrapheneOS, unterliegen weiterhin ihren eigenen Lizenzen.

Art. 8, Umfang einer Installation

Das Nutzungsrecht deckt eine Installation ab, ohne kalendarisches Ablaufdatum. Es gilt als verbraucht, sobald der Assistent das Gerät registriert hat.

Eine Löschung, eine Selbstzerstörung oder ein Zurücksetzen auf Werkseinstellungen entfernt Égide vom Gerät. Eine Neuinstallation erfolgt erneut über den Selbstbedienungs-Assistenten, kostenlos (Art. 4); das ist kein Produktmangel (Art. 10), sondern die Funktionsweise des Schutzes selbst.

Das Premium-Zeitguthaben hängt dagegen am Gerät: Es ist nach einer Neuinstallation auf demselben Gerät wieder da (Art. 13 zur technischen Kennung, die das ermöglicht).

Art. 9, Rechtmäßige, legitime und ethische Nutzung

Égide ist eine Diebstahlschutz-Software zum legitimen Schutz sensibler Informationen auf einem Gerät, über das die Nutzerin oder der Nutzer die Kontrolle verliert. Sie richtet sich insbesondere an exponierte Berufsgruppen wie Ärztinnen und Ärzte, Anwältinnen und Anwälte, Richterinnen und Richter, Polizeiangehörige, Journalistinnen und Journalisten, Forschende, Menschenrechtsverteidiger und Hinweisgeber. Dieser Zweck erlaubt keine Nutzung, die gegen das Gesetz, gegen Grundrechte oder gegen anwendbare Berufsregeln verstößt.

Die Nutzerin oder der Nutzer verpflichtet sich insbesondere:

  • das Produkt nur auf dem eigenen Gerät zu installieren und zu verwalten oder auf einem Gerät, für das eine gültige Erlaubnis der Eigentümerin, des Arbeitgebers oder der betroffenen Einrichtung vorliegt;
  • niemals unbefugt das Gerät oder die Daten Dritter zu überwachen, zu sperren oder zu löschen und das Produkt nicht zu nutzen, um andere zu belästigen, zu nötigen, zu diskriminieren, an ihnen Vergeltung zu üben oder ihnen zu schaden;
  • keine Straftat zu erleichtern, zu begehen oder zu verschleiern und keine Beweise, amtlichen Akten oder Daten zu vernichten, zu verändern oder zu entziehen, die beschlagnahmt, versiegelt oder einer Aufbewahrungs-, Archivierungs- oder Herausgabepflicht unterworfen sind;
  • die Pflichten des eigenen Berufs oder Amtes einzuhalten: Geheimhaltung, Archivierung, Patienten- oder Mandantenakte, behördliche Aufbewahrung, Beweiskette und rechtmäßige Weisungen des Arbeitgebers. Das Eigentum am Telefon bedeutet nicht zwingend die freie Verfügung über alle darauf enthaltenen Daten;
  • die Einstellungen in Kenntnis der Unwiderruflichkeit der Löschung zu wählen, zulässige Sicherungen zu pflegen und die eigene Konfiguration umsichtig zu testen;
  • das anwendbare Recht sowie die Sanktionen und Ausfuhrbeschränkungen einzuhalten, die ihr oder ihm entgegengehalten werden können.

Der Betreiber betreibt das Telefon nicht, überwacht dessen Inhalt nicht und löst die Fernlöschung nicht selbst aus. Bei ernsthaften objektiven Anhaltspunkten für eine verbotene Nutzung kann er den Zugang zum Assistenten einschränken, den Support aussetzen oder die gesetzlich gebotenen Maßnahmen ergreifen, unbeschadet der zwingenden Rechte der Nutzerin oder des Nutzers und ohne allgemeine Überwachungspflicht.

Art. 10, Gewährleistung

Da die Software kostenlos abgegeben wird, erfolgt dies ohne vertragliche Gewährleistung. Der Betreiber bemüht sich gleichwohl, gemeldete Mängel zu beheben. Die Nutzerin oder der Nutzer beschreibt den Mangel und liefert die zur Diagnose vernünftigerweise nötigen technischen Angaben, ohne sensible Daten mitzuteilen.

Kein Mangel sind für sich genommen: die Verwendung eines nicht kompatiblen Pixel, die Nichtbeachtung der Installationsschritte, eine nicht genehmigte Änderung, ein Hardwaredefekt, die Änderung einer Komponente Dritter außerhalb der Kontrolle des Betreibers oder die Nutzung einer Installation im Sinne von Art. 8, auch wenn sie aus einer Löschung, einer Selbstzerstörung oder einem Zurücksetzen des Geräts folgt.

Zwingende Rechte bleiben vollumfänglich vorbehalten, insbesondere die Rechte der Verbraucher und die Haftung für arglistig verschwiegene Mängel. Rechte aus der entgeltlichen Bereitstellung digitaler Inhalte oder Dienstleistungen, also aus dem Aufladen des Premium-Guthabens, werden gegenüber dem Betreiber geltend gemacht, der dort Vertragspartner ist (Art. 5).

Art. 11, Haftung und Produktgrenzen

Égide verringert bestimmte Risiken; es garantiert weder die Wiedererlangung des Telefons noch die absolute Unverletzlichkeit der Daten noch das Ausbleiben von Fehlauslösungen. Es ersetzt weder eine Sicherung noch ein Notfallverfahren noch eine Rechtsberatung. Die Wahl der Regeln, die zulässigen Sicherungen und der Schutz der eigenen Geheimnisse bleiben in der Verantwortung der Nutzerin oder des Nutzers.

Soweit gesetzlich zulässig und angesichts der Unentgeltlichkeit der Bereitstellung schließt der Betreiber die Haftung für leichte Fahrlässigkeit und für mittelbare Schäden aus. Kein Ausschluss und keine Obergrenze gilt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Verletzungen von Leben oder körperlicher Integrität oder für sonstige Haftung, die nicht ausgeschlossen werden kann. Für die allein wirksam begrenzbaren Ansprüche ist die gesamte Haftung des Betreibers auf die Beträge beschränkt, die die Nutzerin oder der Nutzer für das betroffene Gerät in den vorangegangenen zwölf Monaten tatsächlich für Premium bezahlt hat.

Art. 12, Support und Updates

Der Support wird über die Kontaktadresse geleistet, ohne zugesicherte Antwortfrist, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist. Authentifizierte Updates werden über den in die Software eingebauten Kanal verteilt, ohne Aufpreis und ohne Bedingung eines Premium-Guthabens: Ein Sicherheitsupdate ist nie zahlenden Geräten vorbehalten. Diese Zusage gilt für die abgedeckte Installation und für den Zeitraum, in dem der Betreiber die Produktlinie Égide pflegt; sie garantiert weder dauerhafte Hardware-Kompatibilität noch den ewigen Betrieb einer Infrastruktur. Vom anwendbaren Verbraucherrecht vorgeschriebene Fristen und Updates bleiben vorbehalten.

Art. 13, Datenschutz

Verarbeitungen, Zwecke, Aufbewahrungsfristen und Betroffenenrechte sind in der Datenschutzerklärung beschrieben. Der Betreiber verlangt weder Konto noch Namen noch E-Mail-Adresse, und endlesslock.com speichert überhaupt keine Nutzerdaten.

Die Verfolgung des Premium-Guthabens setzt allerdings voraus, ein Gerät von einer Installation zur nächsten wiederzuerkennen. Dafür dient eine vom Gerät abgeleitete technische Kennung, die ein Zurücksetzen auf Werkseinstellungen überdauert, keine personenbezogenen Daten enthält und mit keiner Identität verknüpft ist. Sie macht es möglich, ein Guthaben nach einer Neuinstallation wiederzufinden (Art. 8); sie ist, offen gesagt, zugleich eine dauerhafte Kennung, deren Reichweite die Datenschutzerklärung ausführt.

Die Aufladung wird derzeit in Monero bezahlt, ohne Zahlungsdienstleister: Dabei werden keine Bank- oder Identitätsdaten erhoben. Das Aufladeportal verarbeitet nur die technische Kennung des gutzuschreibenden Geräts, die gewählte Stufe und die der Aufladung zugeordnete Zahlungsadresse. Sobald das Aufladen per Karte verfügbar ist, erhebt dessen Zahlungsdienstleister die für die Transaktion nötigen Daten; weder endlesslock.com noch die Gerätedatenbank speichern davon etwas. Dieser Weg hebt die Anonymität im Sinne von Art. 5 auf.

Art. 14, Änderung dieser Bedingungen

Jede Fassung ist datiert. Maßgebend ist die bei der Installation akzeptierte Fassung; eine spätere Änderung schmälert bereits erworbene Rechte nicht rückwirkend. Eine aus Sicherheitsgründen nötige oder gesetzlich vorgeschriebene Änderung kann für die künftige Nutzung gelten, unter Beachtung des zwingenden Rechts. Die Nichtigkeit oder Undurchsetzbarkeit einer Klausel berührt die übrigen nicht: Die betroffene Klausel wird nur so weit wie nötig und nach dem anwendbaren Recht beiseitegelassen oder angepasst.

Art. 15, Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Das Verhältnis untersteht dem Recht des Staates New Mexico (Vereinigte Staaten) unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen. Für berufliche Nutzerinnen und Nutzer sind ausschließlich die zuständigen Gerichte des Staates New Mexico Gerichtsstand. Diese Wahl nimmt Verbraucherinnen und Verbrauchern nie den zwingenden Schutz und nie die Gerichtsstände, auf die sie nicht wirksam verzichten können, insbesondere in ihrem Staat des gewöhnlichen Aufenthalts.